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Maßgeschneiderte Audits


250 Städte, Gemeinden und Regionen aus 27 Ländern haben sich bereits von den Vorteilen von BYPAD überzeugt und angefangen, die Qualität ihrer Radverkehrspolitik zu verbessern. Die BYPAD-Methode wurde für vier Kategorien in Bezug auf Größe und Organisation geografischer Gebiete entwickelt:


 

BYPAD für Gemeinden und kleine Städte


Unter Gemeinden verstehen wir administrative Einheiten mit einem (begrenzten) urbanen Charakter. Die Anzahl der Einwohner:innen für diesen Untersuchungsraum ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Daher kann hier nur ein ungefährer Wert von bis zu 50.000 Einwohner:innen genannt werden. Ob eine Gemeinde hier zugeordnet wird, kann auch über die Anzahl der zuständigen Personen für den Radverkehr bestimmt werden. Üblicherweise beschäftigt die Verwaltung ein bis zwei Personen für die Bereiche Mobilität und Flächenplanung.

BYPAD für Städte und Agglomerationen


Bei Städten und Agglomerationen handelt es sich um Untersuchungsräume mit ausgeprägtem städtischem Charakter. Die Anzahl der Einwohner:innen für diesen Untersuchungsraum ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Daher kann hier nur eine ungefähre Maßzahl von mehr als 50.000 Einwohner:innen genannt werden. Ob eine Stadt oder Agglomeration hier zugeordnet wird, kann auch über die Anzahl der zuständigen Personen für den Radverkehr bestimmt werden. Üblicherweise gibt es in der Verwaltung Abteilungen für Verkehrsangelegenheiten mit einer größeren Anzahl an Mitarbeitenden.

BYPAD für Regionen


Unter Regionen werden administrative Einheiten verstanden, die hierarchisch über Gemeinden, Städten oder Agglomerationen stehen. Je nach Land spricht man z. B. von Bundesländern, Kreisen, Provinzen usw. Üblicherweise gibt es ein gewähltes Gremium, das die Region verwaltet. Regionen besitzen eigene Zuständigkeitsbereiche bezüglich Planung von Infrastruktur, Transporte, Schulwesen, etc. Die Liste der Zuständigkeiten kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Regionen sind auch wichtig bei der Unterstützung der Gemeinden und der lokalen Akteur:innen durch Fördermittel, Argumente, Werkzeuge und Wissen.

BYPAD für Länder


Länder/Staaten haben die Gesetzgebungskompetenz zur Schaffung von Rahmenbedingungen für das Radfahren in der Straßenverkehrsordnung, im Finanzrecht, im Umweltrecht usw., während die Bundesländer für die überregionale Infrastruktur zuständig sind. Über ihre Förderstrategien nehmen die Ministerien Einfluss auf die Radverkehrsstrategien der Länder, Regionen und Städte (z. B. durch finanzielle Unterstützung).
Die Länder können Qualitätsstandards und Ausbildungsstandards festlegen (z.B. Fahrradmechaniker:innen, Fahrradtrainer:innen, etc.)